Kölner Tatort „Tanzmariechen“ im rechtsmedizinischen Faktencheck

Wie steht es um die rechtsmedizinischen und forensischen Fakten im Tatort „Tanzmariechen“, in dem die beliebten Kölner Tatortkommissare nach 1999 zum zweiten Mal im Karnevalsmilieu ermitteln? Dr. Nicole von Wurmb-Schwark, Spurensachverständige von ForGen – Forensische Genetik und Rechtsmedizin am Institut für Hämatopathologie in Hamburg, und Dr. Thorsten Schwark, Facharzt für Rechtsmedizin erläutern die Fakten.